Stufe Gelb ab Montag, 7. März
Ab dem 7. März wird das Corona-Barometer auf Stufe Gelb gesetzt. So lautet der Beschluss des Konzertierungsausschusses. Das Covid Safe Ticket für das Gastgewerbe verschwindet, ebenso entfallen die Beschränkungen für Veranstaltungen. Dies bedeutet auch das Ende des epidemiologischen Notstands sowie der föderalen Phase des vor zwei Jahren in Kraft getretenen nationalen Notfallplans.
Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Zahlen für Neuinfektionen und Krankenhauseinweisungen kontinuierlich zurückgehen. Die Reproduktionsrate von Infektionen und Krankenhauseinweisungen liegt konstant unter 1, was auf eine deutlich geringere Viruszirkulation hindeutet. Parallel dazu sinkt die Zahl der (von Covid-Patienten) belegten Intensivbetten und liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 300 Betten. Mehr als neun Millionen Belgier erhielten eine vollständige Erstimpfung, wovon über sieben Millionen Personen auch eine Booster-Dosis erhielten.
Angesichts dieser Entwicklung hat der Konzertierungsausschuss den Übergang zur Stufe Gelb für Montag, den 7. März, beschlossen. Der epidemiologische Notstand wird ab nächster Woche ebenfalls aufgehoben, sodass die föderale Phase des am 13. März 2020 zu Beginn der Covid-Krise in Kraft getretenen nationalen Notfallplans ausläuft.
Konkret bedeutet dies also den Wegfall aller Beschränkungen, die bisher für das Gastgewerbe, den Einzelhandel und den Veranstaltungssektor galten.
- Maskenempfehlung, jedoch Maskenpflicht für den Pflegesektor und in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Das Tragen einer Maske wird weiterhin empfohlen, vor allem in Innenräumen, bei außergewöhnlich großen Menschenansammlungen und überall dort, wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
- Gefährdeten Personen wird weiterhin das Anlegen einer FFP2-Maske angeraten.
- Nach den Karnevalsferien, d. h. ab Montag, dem 7. März 2022, entfällt die Maskenpflicht im Schul- und Bildungssektor.
- In Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern und Seniorenheimen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin für alle Personen ab dem zwölften Lebensjahr Maskenpflicht.
- Covid Safe Ticket
Die Verwendung des Covid Safe Tickets, insbesondere im Gastgewerbe und bei Veranstaltungen, endet.
- Reisebestimmungen ab dem 11. März
- Die generelle Verpflichtung, ein Passenger Locator Form (PLF) auszufüllen, besteht nicht mehr. Das PLF muss nur von Reisenden ausgefüllt werden, die mit einem Transportunternehmen aus einem Drittland, das nicht auf der weißen Liste der Europäischen Union steht, nach Belgien kommen.
- Personen, die eines der drei COVID-Zertifikate (Impfung, Test oder Genesung) besitzen, unterliegen bei ihrer Einreise nach Belgien keinerlei Test- oder Quarantäneverpflichtungen.
- Personen mit Wohnsitz in Belgien, die keines der drei COVID-Zertifikate (Impfung, Test oder Genesung) besitzen und aus einem als kritisch eingestuftem Land einreisen, müssen sich am Tag ihrer Ankunft testen lassen (schneller Antigentest oder PCR-Test). Als Länder mit einer kritischen Situation gelten die auf der ECDC-Karte dunkelrot markierten Staaten sowie alle Drittländer, die nicht in der weißen EU-Liste aufgenommen sind.
- Personen mit Wohnsitz außerhalb Belgiens müssen bei der Einreise nach Belgien im Besitz eines gültigen COVID-Zertifikats sein (Impfung, Test oder Genesung), ausgenommen hiervon sind Kurzaufenthalte von weniger als 48 Stunden ohne Inanspruchnahme eines Beförderers.
- Für Personen, die aus Ländern oder Regionen mit einer besorgniserregenden neuen Variante einreisen, gelten die aktuellen Test- und Quarantänebestimmungen unverändert.
- Für nicht zwingend erforderliche Reisen von Nicht-EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem nicht auf der weißen Liste der EU enthaltenen Drittland gilt weiterhin ein Einreiseverbot, es sei denn, sie verfügen über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung.
- Das Einreiseverbot für Personen aus Ländern oder Regionen mit einer besorgniserregenden neuen Virusvariante (VOC-Gebiet mit sehr hohem Risiko) bleibt bestehen.
- Homeoffice
Der Konzertierungsausschuss fordert die Unternehmen und den öffentlichen Dienst auf, in Absprache mit den Sozialpartnern eine strukturelle Telearbeitsregelung zu schaffen.
- Überwachung der epidemiologischen Lage
Der Konzertierungsausschuss überwacht die epidemiologische Entwicklung weiterhin. Er bezieht sich hierzu auf ein Bündel von fünf Maßnahmen der Weltgesundheitsorganisation, um einem möglichen Wiederaufflammen des Coronavirus zu begegnen:
- Wahrung der Kapazitäten zur Sequenzierung des Genoms, um neuen Varianten schnell auf die Spur zu kommen
- Weiterhin den Fokus auf die Erstimpfung bislang unerreichter und gefährdeter Gruppen, da eine hohe Impfquote nach wie vor den besten Schutz gegen neue Virusvarianten darstellt
- Antivirale Therapien als Ergänzung zur Impfung verfügbar und erschwinglich machen
- Förderung der Luftqualität durch Belüften und Filtern
- Förderung der internationalen Solidarität bei der Spende und Herstellung von Impfstoffen, um das Risiko des Auftretens neuer Virusvarianten zu verringern