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Konzertierungsausschuss berät über Omikron, laufende Maßnahmen bleiben in Kraft

 

Der Konzertierungsausschuss hat heute die epidemiologische Situation in unserem Land erörtert. Die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante führt zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen. Es wurde daher beschlossen, die derzeitigen Maßnahmen beizubehalten. Zugleich erörterte der Konzertierungsausschuss auch die mittelfristige Strategie, in deren Mittelpunkt Planbarkeit und Perspektive stehen.

Neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge scheint die Omikron-Variante drei- bis viermal ansteckender, möglicherweise jedoch weniger pathogen zu sein. Dies spiegelt sich bereits in einem raschen Anstieg der Zahl der Infektionen (+79 % in der letzten Woche) und einem Anstieg der Krankenhauseinweisungen (+20 %) wider. Die Auslastung der Intensivstationen geht vorerst weiter zurück, wenn auch weniger stark als in der Vorwoche.

Der Konzertierungsausschuss vertritt den Standpunkt, dass es in der gegenwärtigen Situation angebracht ist, die laufenden Maßnahmen beizubehalten.

Laufende Maßnahmen bleiben in Kraft

  1. Telearbeit

Die Telearbeit bleibt obligatorisch, mindestens an vier Tagen pro Woche. Pro Woche ist ein Arbeitstag im Betrieb gestattet, wobei stets die maximale Personalstärke von 20 % einzuhalten ist.

Teambuilding und andere Aktivitäten mit physischer Präsenz am Arbeitsplatz sind sowohl im Freien als auch im Innenbereich verboten.

  1. Versammlungen, Aktivitäten und Veranstaltungen

Die derzeitigen Beschränkungen bzw. Schließungen bestimmter Versammlungen, Aktivitäten und Veranstaltungen – z. B. im Gastgewerbe, im Nachtleben oder im Sport- und Kulturleben – gelten fort.

  1. Unterrichtswesen

Der Konzertierungsausschuss bestätigt die geplante Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 10. Januar. Dies bedeutet die Rückkehr zu einem ganztägigen Präsenzunterricht in Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen sowie Teilzeitunterricht für den musischen Schulsektor. Folgende Präventivmaßnahmen sind zu beachten:

  • ständige Belüftung
  • Maskenpflicht ab dem sechsten Lebensjahr
  • Einhaltung der Test- und Quarantänevorschriften. ab vier Infektionen (Kinder mit Symptomen) wird eine Klasse geschlossen
  • Konferenzen finden weiterhin digital statt
  • die Vermischung von Klassengruppen in gemeinsamen Räumlichkeiten (Studienräume, Speisesaal usw.) ist so weit wie möglich zu vermeiden
  • eintägige Ausflüge sind nach den für die Allgemeinheit geltenden Regeln erlaubt
  • Extra-muros-Aktivitäten mit Übernachtung sind weiterhin untersagt

Es wird an die Eltern appelliert, die Kinder so oft wie möglich selbst zu testen.

Was den Hochschulsektor anbelangt, so fordert der Konzertierungsausschuss die Bildungsminister auf, in Abstimmung mit dem Bildungsbereich zu prüfen, mit welchen (zusätzlichen) Präventionsmaßnahmen der Hochschulsektor ab dem 10. Januar organisiert wird.

Test- und Quarantäneregeln

Der Konzertierungsausschuss nimmt die Entscheidung der Gesundheitsminister zur Kenntnis, die auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Informationen über die Omikron-Variante die Test- und Quarantänepolitik ab 10. Januar geändert haben.

Bei der neuen Test- und Quarantänepolitik gewinnen die Selbsttests an Bedeutung. Selbsttests sind in Supermärkten und Apotheken erhältlich. Für Personen mit erhöhter Kostenbeteiligung kostet ein Selbsttest in Apotheken 1 Euro (max. vier Selbsttests pro Person alle 14 Tage).

Mittelfristige Strategie und Corona-Barometer

Der Konzertierungsausschuss prüfte auch die vorbereitenden Arbeiten des COVID-19-Kommissariats zu einer mittelfristigen Strategie und dem Entwurf des Corona-Barometers. Das COVID-19-Kommissariat wurde aufgefordert, das Barometer weiter zu verfeinern und auszuarbeiten.