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Konzertierungsausschuss: Ab 27. Juni beginnt die nächste Phase des Sommerplans

 

Die Föderalregierung und die Regierungen der föderierten Teilgebiete haben heute im Konzertierungsausschuss beschlossen, die nächste Phase des Sommerplans am 27. Juni zu aktivieren.

Der Ausschuss stellt fest, dass die Zahl der täglichen Krankenhauseinweisungen in den letzten sieben Tagen auf weniger als 75 Einweisungen pro Tag zurückgegangen ist, und dass die Zahl der mit Corona-Patienten belegten Krankenhausbetten unter 1 000 liegt. Die Positivitätsrate fiel im gleichen Zeitraum auf unter 4 %.

Vollständige Impfung

Der Konzertierungsausschuss unterstreicht die Bedeutung einer vollständigen Impfung für einen optimalen Schutz. Das Ziel ist nach wie vor, so viele Menschen wie möglich so schnell wie möglich zu impfen. Solange vollständig geimpfte Personen mit noch nicht vollständig geimpften Personen zusammentreffen, sollte ein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern eingehalten und die Schutzmaske getragen werden.

27. Juni 2021: Neue Phase im Sommerplan

Der Rückgang bei Infektionen und Krankenhauseinweisungen erlaubt es, ab 27. Juni in eine neue Phase des Sommerplans überzugehen:

  1. Soziale Kontakte: Bis zu acht Personen im Innenbereich, ausgenommen sind Familienangehörige und Kinder bis zu zwölf Jahren. Dies gilt auch für den Familienurlaub in einer Ferienunterkunft.

    Ferienwohnungen, die mehr als 15 Personen beherbergen können, unterliegen keiner Beschränkung, sofern die geltenden Protokolle eingehalten werden.
     
  2. Einkaufen: Einkäufe können künftig mit beliebig vielen Personen getätigt werden. Das Tragen einer Schutzmaske ist weiterhin Pflicht.
     
  3. Gastgewerbe
  • Pro Tisch sind maximal acht Personen erlaubt, Kinder bis zu zwölf Jahren nicht mitgerechnet. Mitglieder ein und desselben Haushalts dürfen sich jedoch einen Tisch teilen.
  • Die Sperrstunde wird auf 1.00 Uhr nachts verlängert. Diese Sperrstunde gilt auch für Lieferdienste von Restaurants sowie für Night Shops.
  • Der Einsatz von Plexiglasvorrichtungen zwischen den Tischen auf Terrassen ist als Alternative zur 1,5-Meter-Abstandsregel erlaubt.
  • Kneipensport und Glücksspiele sind erlaubt, sofern eine Schutzmaske getragen wird.
  • Für Bankette und Empfänge gelten hinsichtlich der Teilnehmerzahl keine Obergrenzen mehr. Im Übrigen finden dort die Regeln für das Gastgewerbe Anwendung.
  1. Gottesdienste: Bis zu 200 Personen im Innenbereich und 400 Personen im Freien. Bei Verwendung des CERM- oder CIRM-Modells gelten die Bestimmungen für den Veranstaltungssektor.
  2. Märkte, Jahrmärkte, Trödel- und Flohmärkte: Ab einer Besucherzahl von 5 000 Personen muss eine Laufrichtung mit getrenntem Ein- und Ausgang vorgegeben werden. Es gilt Maskenpflicht im Juli und August.
  3. Kirmessen: Ab einer Besucherzahl von 5 000 Personen muss eine Laufrichtung mit separatem Ein- und Ausgang vorgegeben werden. Es gilt Maskenpflicht im Juli und August. Desinfektion der Hände vor Besuch der Vergnügungsattraktionen und Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen den Besuchern oder zugelassenen Gruppen. Die geltenden Regeln sind am Stand oder am Fahrgeschäft auszuhängen.
  4. Zulässige Kapazität für Veranstaltungen:
  • Innenbereich: Erhöhung auf 100 % der CIRM-Kapazität bei maximal 2 000 Teilnehmern. An Testveranstaltungen können bis zu 4 000 Personen teilnehmen, sobald das COVID-Safe-Ticket verfügbar ist, und vorausgesetzt, dass der Zugang zur Veranstaltung nur gegen Vorlage des COVID-Safe-Tickets möglich ist.
     
  • Freiluftbereich: Erhöhung von 2 500 auf 5 000 Teilnehmer, vorausgesetzt, dass der Besuch nur gegen Vorlage des COVID-Safe-Tickets möglich ist.
  1. Zusammenkünfte und Demonstrationen: Das nächtliche Versammlungsverbot entfällt und die Beschränkungen für Demonstrationen werden aufgehoben. Das Tragen der Schutzmaske und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes bleiben Pflicht.
  2. Teambuildings: Physische Teambuildings sind wieder erlaubt.

Sektor der Dienstleistungsschecks

Der Konzertierungsausschuss hat beschlossen, die geltenden Maßnahmen im Bereich der Dienstleistungsschecks bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Dazu zählt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, für jeden Einsatz Schutzmasken und Desinfektionsgel bereitzustellen.

Verdeutlichung

Darüber hinaus hat der Konzertierungsausschuss eine Reihe von Punkten verdeutlicht:

  • Bei sportlichen Aktivitäten dürfen Teilnehmer bis zum Alter von 18 Jahren von einem Familienmitglied begleitet werden.
  • Die sanitäre Infrastruktur wie Umkleideräume und Duschen dürfen genutzt werden.
  • Falls bei Veranstaltungen, kulturellen und sonstigen Darbietungen, Sportwettkämpfen, Schulungen und Kongressen eine Bewirtung vorgesehen ist, kann das Essen auch mitgenommen werden.
  • Bei Veranstaltungen, für die das COVID-Safe-Ticket vorgeschrieben ist, kann auf das Angebot von Tests vor dem Eingangsbereich verzichtet werden.
  • Die Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien entfällt, falls die Personen sitzen.

Der kommende Konzertierungsausschuss ist für den 16. Juli geplant.

Und nun noch zehn Tipps, um sicher durch den Sommer zu kommen

  1. Lassen Sie sich impfen. Je mehr Menschen geimpft sind, desto sicherer ist es für uns alle.
  2. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Beachten Sie auch weiterhin die anderen Hygieneregeln, z. B. husten oder niesen Sie in die Armbeuge.
  3. Sind Sie erkrankt oder haben Sie Krankheitssymptome? Bleiben Sie zu Hause und rufen Sie Ihren Hausarzt an.
  4. Machen Sie einen Selbsttest, wenn Sie noch nicht geimpft sind. Einen Selbsttest gibt es in Ihrer Apotheke.
  5. Bevorzugen Sie Aktivitäten im Freien. Denn im Freien ist es sicherer.
  6. Je kleiner, desto besser. Eine Gruppe von fünf Personen ist sicherer als eine Gruppe von fünfzig Personen.
  7. Sind alle in der Gruppe geimpft? Dann können Sie die Masken ablegen.
  8. Lüften Sie regelmäßig die Innenräume. So vermeiden Sie die Bildung von Virenwolken.
  9. Halten Sie weiterhin den Sicherheitsabstand ein: 1,5 Meter, bis alle geimpft sind, das ist sicherer.
  10. Bleiben Sie auch auf der Urlaubsreise vorsichtig. Laden Sie das digitale Corona-Zertifikat herunter, nutzen Sie Ihre Corona-App und informieren Sie sich über die vor Ort geltenden Vorschriften.