Ende der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und der Reisebestimmungen ab 23. Mai
Das Corona-Barometer, das seit März dieses Jahres auf der Stufe Gelb stand, wird auf Beschluss des Konzertierungsausschusses deaktiviert. Ab Montag, dem 23. Mai, entfällt somit die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie das Ausfüllen des Passenger Locator Form (PLF) im Falle der meisten Auslandsreisen.
Der Konzertierungsausschuss stellt fest, dass die Zahlen für Neuansteckungen und Krankenhauseinweisungen im Trend zurückgehen. Die Reproduktionsrate für Ansteckungen und Krankenhauseinweisungen liegt konstant unter 1, was auf eine deutlich geringere Viruszirkulation hindeutet. Auch die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten liegt seit einiger Zeit bei rund 100 und damit deutlich unter dem Schwellenwert von 300.
1. Maskenpflicht
Die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, entfällt überall mit Ausnahme von Krankenhäusern, Arztpraxen (beim Arzt) und Apotheken. Das Tragen einer Schutzmaske in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist daher nicht länger vorgeschrieben.
An Orten mit hohem Personenaufkommen sowie in Pflegeeinrichtungen wie Seniorenheimen oder bei Zahnärzten, Physiotherapeuten, Psychologen und Logopäden wird das Anlegen einer Maske jedoch weiterhin empfohlen. Auch eine gute Belüftung der Innenräume wird weiterhin dringend angeraten, da dies eine wirksame Waffe gegen die Übertragung von Viren darstellt und generell unserem Wohlbefinden, unserer Gesundheit und unserer Leistungsfähigkeit zugutekommt.
2. Reisen
Das Verbot nicht unbedingt notwendiger Reisen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird aufgehoben. Ebenfalls abgeschafft werden die Verpflichtung, sich am ersten und siebten Tag testen zu lassen, sich in eine zehntägige Quarantäne zu begeben sowie folgende Dokumente vorlegen zu müssen:
- Passenger Locator Form
- gültige Impf- bzw. Genesungsbescheinigung oder gültiges Testergebnis
Dies gilt jedoch nicht für Reisende, die aus einem Land mit einer neuen besorgniserregenden Variante (Variant of Concern) kommen. Für diese Reisenden gelten weiterhin die bisherigen Regeln.
3. Krisenmanagement (Pandemiebereitschaft)
Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurden die Verteidigungslinien deutlich verstärkt, darunter Tests, Rückverfolgung von Kontakten, Impfung, Belüftung, Kapazitäten im Gesundheitswesen, Pandemieüberwachung (einschließlich der Genomsequenzierung) und psychisches Wohlbefinden. Der Konzertierungsausschuss möchte diese Vorsorgemaßnahmen dauerhaft verankern und fordert in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des Covid Focal Point an, der hierzu in enger Abstimmung mit den Teilstaaten zusammenarbeiten wird.
Die IMK Volksgesundheit wird prüfen, ob und wie eine zusätzliche Auffrischungsimfpung einen besseren Schutz gegen eine mögliche neue Welle bieten kann.
Der Minister für Volksgesundheit wird den epidemiologischen Mehrwert des Covid-Zertifikats und seine Rolle für das Barometer untersuchen.